Projekt Beschreibung
Zusatzqualifikationen
Brandschutzhelfer gem. ASR A2.2
Brandschutzhelfer übernehmen Aufgaben des Brandschutzes in Betrieben. Zur Gewährleistung der betrieblichen Sicherheit sollen sie in der Lage sein, im Brandfall sofortige Erstmaßnahmen durchzuführen. Nur die entsprechende Ausbildung und regelmäßige Übung versetzt einen Brandschutzhelfer in die Lage, diesen Anforderungen an seine Tätigkeit im Ernstfall gerecht zu werden.
Die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern, und der regelmäßigen Auffrischung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG), aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahme gegen Brände“ und aus der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Zielgruppe:
- Personen (w/m), die in Unternehmen als Brandschutzhelfer tätig werden sollen oder bereits tätig sind
- Branchenneulinge
- Sicherheitsmitarbeiter (w/m), die sich weiterqualifizieren möchten
Lehrgangsinhalte:
- Rechtliche Grundlagen sowie Aufgaben und Pflichten
- Grundlagen des Verbrennungs- und Löschvorgangs
- Brandursachen und Brandklassen
- Einsatzbereiche und Einsatzgrenzen von Feuerlöschgeräten und –Einrichtungen
- Verhalten im Brandfall / Brandmeldung / DIN 14096
- Rettungswege in Gebäuden / Brandrisiken im Betrieb
- Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung
- Praktische Löschübungen am Brandsimulator
Lehrgangsdauer:
8 UStd, 1 Tag
Aktuelle Termine:
Für einen Karrierestart in der Sicherheitsbranche ist die Sachkundeprüfung unabdingbar. Mit diesem Lehrgang geben wir Ihnen Qualifikationen an die Hand, die nicht selten in der Sicherheitsbranche abverlangt werden. Einsatzmöglichkeiten: Komunaler Ordnungsdienst Objektschutz Veranstaltungen Ladendetektiv Hundeführer Interventionskraft Geld- und Werttransport Doorman Empfangs- und Pfortendienst Inhalt: Sachkunde gem. §34a GewO Interkulturelle Kompetenz Deeskalationstraining Waffensachkunde §7 WaffG Interventionskraft [...]
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